Über das Qualifizierungschancengesetz fördert die Agentur für Arbeit Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter – auch zu KI und Automatisierung. Was gefördert wird, was nicht, und wie der Antrag abläuft.
Das Qualifizierungschancengesetz erlaubt der Agentur für Arbeit, Weiterbildungen von Beschäftigten zu fördern – auch zu künstlicher Intelligenz, KI-Agenten und Automatisierung. Gefördert werden die Lehrgangskosten und auf Antrag ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung. Für kleine Unternehmen sind bis zu 100 % der Lehrgangskosten möglich.
Gefördert wird die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. Voraussetzung ist in der Regel ein nach AZAV zugelassener Kurs bei einem zugelassenen Träger sowie ein Mindestumfang der Weiterbildung.
Nicht gefördert wird die Umsetzung. Der Aufbau Ihres KI-Systems, Lizenzen oder Beratung sind keine Weiterbildung. Die Rechnung ist trotzdem attraktiv: Ihr Team lernt gefördert, wie man n8n-Workflows mit KI-Agenten baut und betreibt – und das Wissen bleibt im Unternehmen.
Die Höhe hängt vor allem von der Betriebsgröße ab, außerdem von Alter und Qualifikation der Mitarbeiter. Kleine Unternehmen erhalten die höchsten Zuschüsse. Die Förderung ist eine Ermessensleistung: Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.
Eine erste Einschätzung für Ihr Unternehmen bekommen Sie im Fördercheck. Verbindlich ist die Auskunft des Arbeitgeber-Services Ihrer Agentur für Arbeit.
Seit Februar 2025 verlangt der EU AI Act, dass Mitarbeiter, die KI nutzen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen (Art. 4). Eine geförderte Weiterbildung erfüllt diese Pflicht – und baut gleichzeitig das Wissen auf, mit dem Ihr Team eigene Automationen betreibt statt für jedes Werkzeug ein weiteres Abo zu zahlen.
Alle Details zur Förderung finden Sie auf der Seite KI-Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz. Wie Schulung und eigenes System zusammenpassen, klären wir im Strategiegespräch.